Grundschule Logabirum
 


Anmeldungen für 2025

Zeitspanne folgt

Schulpflichtig sind alle Kinder, die bis zum 30.09.2025 das 6. Lebensjahr vollendet haben bzw. schon älter sind. Kinder, die danach das 6. Lebensjahr vollenden, sind „Kann-Kinder“ und können eingeschult werden.

Kinder, die im Zeitraum 01. Juli bis 30. September 2025 das 6. Lebensjahr vollenden, können durch schriftliche formlose Erklärung der Erziehungsberechtigten gegenüber der Schule (Frist 1. Mai 2025), die Einschulung um ein Jahr hinausschieben.

Die Erziehungsberechtigten werden von der Grundschule Logabirum angeschrieben.

Für die Anmeldung erforderlich sind:
- eine Kopie des Familienstammbuchs (Geburtsurkunde),
- eine Kopie des gelben Vorsorgeheftes (letzte Vorsorgeuntersuchung),
- einen Nachweis über zwei Masern-Impfungen (Kopie des Impfpasses oder ärztliche Bescheinigung) sowie
- den ausgefüllten und unterschriebenen Schülerbogen
- ggf. den ausgefüllten und unterschriebenen Vordruck zur Religionsteilnahme (nur bei keiner Angehörigkeit zum evangelischen Bekenntnis).

Eine Vorlage der als Kopie beizufügenden Unterlagen im Original behalten wir uns für einen späteren Zeitpunkt vor.

Schulbuchausleihe 2024/2025

31.05.2024